PM 03/25

Missbilligung der Amtsführung des Bezirksstadtrates für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Christopher Schriner

Auf Grundlage von § 17 Bezirksverwaltungsgesetz beantragt die CDU-Fraktion Mitte in der nächsten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte die Missbilligung gegen die Amtsführung des Bezirksstadtrats für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Christopher Schriner.

Hintergrund ist die Missachtung der Frage- und Kontrollrechte von Bezirksverordneten, entstandene Schäden für den Wirtschaftsstandort Mitte sowie die Missachtung des BVV-Beschlusses zum umstrittenen Umbau des Charles-Corcelle-Ringes zu einer Fahrradstraße.

 

Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion Mitte, Sebastian Pieper: „Wir haben uns die Entscheidung zu einem Missbilligungsantrag nicht leicht gemacht. Die eklatante Missachtung der Rechte der Bezirksverordneten, der Beschlüsse der BVV und wirtschaftsfeindliches Verwaltungshandeln insbesondere am Gendarmenmarkt machen diesen Schritt für uns aber nun erforderlich. Wir brauchen ein Verwaltungshandeln für die Menschen und Unternehmen im Bezirk und keine intransparenten Prozesse. Wir fordern Bezirksstadtrat Schriner auf, sein Verwaltungshandeln zu ändern und der BVV mehr Respekt zu zeigen.“

 

Die Stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion Mitte, Daniela Fritz, ergänzt: „Gerade am Charles-Corcelle-Ring haben wir gesehen, wie aus Ideologie Politik gegen die Menschen vor Ort gemacht wird und BVV Beschlüsse bewusst missachtet werden. So sorgt man für mehr Politikverdrossenheit und mindert das Vertrauen in staatliche Institutionen.“

Originalantragstext:

 

Antrag

 

Missbilligung der Amtsführung des Bezirksstadtrates für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In Ausübung ihrer Kontrollrechte nach § 17 Bezirksverwaltungsgesetz erhebt die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin Mitte Einwendungen gegen die Führung der Geschäfte durch das Bezirksamt, namentlich gegen Bezirksstadtrat Christopher Schriner.

 

Begründung:

 

Der unmittelbare Anlass der Missbilligung der Amtsführung des Bezirksstadtrats Christopher Schriner ist die Missachtung des BVV-Beschlusses 1835/VI - Maßnahmen im Charles-Corcelle-Ring aussetzen! Hierin hat die BVV Mitte klar gefordert, dass die Einrichtung einer Fahrradstraße zumindest so lange ausgesetzt wird, bis die Baumaßnahmen rund um die Urban Tech Republic derart fortgeschritten sind, dass eine Bewertung der Verkehrsflüsse vorgenommen werden und darauf aufbauend eine bedarfsgerechte Entscheidung bezüglich der Einrichtung einer Fahrradstraße getroffen werden kann. Bereits in der BVV hat Bezirksstadtrat Schriner angedeutet, diesen Beschluss nicht umsetzen zu wollen. Ausweislich von Medienberichten wird der Beschluss jetzt auch tatsächlich missachtet, in dem mit den Baumaßnahmen zur Einrichtung einer Fahrradstraße am Charles-Corcelle-Ring begonnen wurde. Wie im BVV-Beschluss deutlich wurde, sieht die BVV mehrheitlich aktuell keine Notwendigkeit der Einrichtung einer Fahrradstraße und wollte in die zukünftige Bewertung einer derartigen Planung eingebunden werden. Nun wurden Fakten geschaffen.

 

Die Amtsführung ist darüber hinaus zu missbilligen, da durch den Bezirksstadtrat Schriner in eklatanter Art und Weise die Rechte der Bezirksverordneten missachtet werden. So ist eine Vielzahl von Kleinen Anfragen weiterhin unbeantwortet, obwohl die gesetzliche Höchstfrist des § 11 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz von fünf Wochen bereits deutlich überschritten ist. Auch eine eingelegte Bezirksaufsichtsbeschwerde hat hier nicht zu einer Verhaltensänderung geführt. Ferner wurden Anträge auf Akteneinsicht von Bezirksverordneten über Monate nicht beantwortet. Die Kontrollrechte der Bezirksverordneten werden dadurch unzulässig eingeschränkt.

 

Die Amtsführung des Bezirksstadtrats Schriner hat ferner zu wirtschaftlichen Schäden bei Wirtschaftsunternehmen des Bezirks Mitte geführt und damit dem Wirtschaftsstandort Mitte geschadet. Obgleich die anstehende Fertigstellung des Gendarmenmarktes bekannt war, wurden Bescheide an die betroffenen Gastronomiebetriebe erst deutlich verspätet verschickt. Es fehlt der Amtsführung an der notwendigen Sensibilität, durch geeignete Kommunikation und vorbehaltliche Genehmigungen Planungssicherheit bei den Unternehmen herbeizuführen und wirtschaftliches Handeln zu ermöglichen. Durch den unnötig verspäteten Start in die Saison ist es zu erheblichen Einnahmeausfällen bei den angrenzenden Gastronomiebetrieben gekommen. Auch wenn es keinen Anspruch für Unternehmen auf Gewinne gibt, hat die Amtsführung dem Wirtschaftsstandort Mitte ohne nachvollziehbaren Grund geschadet.

 

Pieper, Fritz und die anderen Mitglieder der CDU-Fraktion